Prof. Dr. iur. Hardy Landolt LL.M.

Rechtsanwalt und Notar

Unsere Leistungen

 

Anwaltstätigkeit

Prof. Dr. iur. Hardy Landolt LL.M. ist seit 1992 als Rechtsanwalt und Notar zugelassen. Er berät und vertritt Sie gegenüber allen schweizerischen Behörden und Gerichten.

Die bevorzugten Tätigkeitsbereiche sind:

  • Haftungsrecht
  • Privat- und Sozialversicherungsrecht
  • Gesundheits-, insbesondere Pflege- und Arztrecht

Die Entschädigung setzt sich zusammen aus dem Honorar zuzüglich Mehrwertsteuer sowie den notwendigen Auslagen (Reisespesen, Porto, Kommunikationsmittel, Fotokopien usw.). Die Auslagen werden separat nach Massgabe ihrer effektiven Höhe verrechnet. 

  • Vertretungsvollmacht
  • Honorarvereinbarung
  • Datenschutzvereinbarung

 

Notariatstätigkeit

Die Notariatstätigkeit bezieht sich auf die Vornahme von öffentlichen Beglaubigungen und Beurkundungen aller Arten.

Die Befugnis zur Vornahme von öffentlichen Beurkundungen umfassst alle Rechtsgeschäfte:

  • Eheverträge
  • Testamente/Erbverträge
  • Vorsorgeaufträge und Paientenverfügungen
  • Grundstücksverträge unter Einschluss von Grundpfanderrichtungen
  • Gründung von Aktiengesellschaften/GmbH

Die Beglaubigungs- und Beurkundungsgebühren richten sich nach der Verord­nung über Beurkundung und Beglaubigung mit Gebührentarif vom 26. November 2008.

 

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